Hier haben Sie die Möglichkeit, einen Förderantrag für eine Zuwendung zu stellen. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden können.
Folgende Punkte müssen enthalten/ behandelt sein: Ausführliche Erklärung mit Projektbeschreibung incl. Gesamtkosten des Projektes, bei der Otto-und-Karin-Brass-Stiftung beantragt, bei anderen Förderern insgesamt beantragt.
Wie sind Sie auf die Otto-und-Karin-Brass-Stiftung aufmerksam geworden?
Im Falle einer Förderung durch die Otto-und-Karin-Brass-Stiftung freuen wir uns über die Nennung
der Stiftung und Platzierung unseres Logos innerhalb des Projektes sowie auf allen Werbeträgern
(Einladungskarten, Plakate, Kataloge, Programme etc.) und in der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit
(Pressemitteilungen etc.). Die richtige Bezeichnung hierzu lautet: Otto-und-Karin-Brass-Stiftung. Das
Logo lassen wir Ihnen im Falle einer Förderzusage per Mail zukommen.
Bitte beachten Sie:
Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Otto-und-Karin-Brass-Stiftung besteht nicht. Auch bei
eventuell wiederholter oder regelmäßiger Förderung kann gegen die Stiftung kein Rechtsanspruch
begründet werden. Der Antragsteller erklärt mit dem Absenden, dass ihm die freiwillige und widerrufliche Natur der Unterstützung bekannt ist. Entscheidungen über Anträge
erfolgen ausschließlich und endgültig durch den Stiftungsbeirat in Zusammenarbeit mit dem
Vorstand.
Anträge können jederzeit gestellt werden. Die Stiftungsgremien entscheiden an 3 – 4 Terminen im
Jahr über die Anträge. Mit entsprechenden Bearbeitungszeiten ist daher je nach Eingangsdatum
eines Antrags zu rechnen.